Kosten

Die Preise für die Förderung in den jeweiligen Bereichen variieren je nach Gruppengröße, Fach und Intensität des Unterrichtes.

Wir beraten Sie gerne ausführlich und besprechen, welches Angebot für Sie bzw. für Ihr Kind hilfreich sein könnte.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, die Förderkosten über den Bildungsgutschein abzurechnen oder im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a KJHG) eine Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.

Auch an dieser Stelle helfen wir gerne.

Sie erreichen uns telefonisch während unserer Bürozeiten:                                       montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                          (0431/677876)