Bildungsgutschein / Jugendamt

Bildungsgutschein:

Grundsätzlich ist es auch möglich, die Kosten für den Förderunterricht über den Bildungsgutschein abzurechnen.

Für diese Vorgehensweise benötigen wir von Ihnen zunächst folgende Formulare:

  • „Bescheinigung über Lernförderbedarf“
  • „Begründung zur Bescheinigung über Lernförderbedarf“
  •  Nummer der „Kiel-Karte“ bzw. den Bildungsgutschein Ihres Kindes

Eine Kopie dieser Formulare schicken wir an das jeweils zuständige Jugendamt.

Wenn von dort die Zusage hinsichtlich der Kostenübernehme erfolgt ist, kann der Nachhilfeunterricht sofort beginnen. 

Weitere Informationen  zum Thema Bildungsgutschein finden Sie auf folgender Internet-Seite:

https://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=9699420

 

Antrag beim Jugendamt:

Einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt können Sie dann stellen, wenn Ihr Kind sichtbar psychisch unter den schulischen Schwierigkeiten leidet.

Bitte rufen Sie uns einfach an, dann können wir die notwendigen Einzelschritte detailliert besprechen.

In schwierigen Fällen können Sie sich an Herrn Steffen vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig- Holstein (https://www.lvl-sh.de) wenden, er berät und begleitet auf dem Hintergrund jahrzehntelanger juristischer Erfahrung bei Antragstellungen und Widerspruchsverfahren.

 

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“

(John F. Kennedy)