Legasthenietestung

Ziele einer Legasthenietestung sind

  • die genaue Abklärung der Ursachen schulischer Schwierigkeiten, vornehmlich beim Lesen und/oder Schreiben bzw. in den Fremdsprachen
  • das Einleiten des Verfahrens zur förmlichen Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche im Sinne der aktuellen schulischen Bestimmungen (NuNVO und Erlass vom 16.02.2022)
  • das Entwickeln von Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfestellung
  • Ermutigung und Rückenstärkung für die/den Betroffenen
  • die Auffrischung der förmlichen Anerkennung zur Berücksichtigung in Berufsausbildung und Studium

Eine Legasthenietestung beinhaltet

  • ein umfassendes Anamnesegespräch
  • einen vollständigen Intelligenztest und ergänzende Teile aus weiteren Intelligenztests
  • einen Rechtschreibtest
  • einen Lesetest
  • eine Überprüfung der akustischen Merkfähigkeit und Differenzierung
  • Überprüfung der Raum-Lageorientierung in der visuellen Wahrnehmungsverarbeitung
  • Sichtung der Schulhefte, Klassenarbeiten und anderer Schreibproben sowie der Zeugnisse
  • ein ausführliches Beratungsgespräch
  • ein ausführliches schriftliches Gutachten

Sie wird durchgeführt

  • wenn Lese- und/oder Rechtschreibprobleme bestehen
  • um das Verfahren zur förmlichen Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche einzuleiten
  • um im Rahmen von Prüfungen jeglicher Art Nachteisausgleich, z.B Zeitverlängerung, beantragen zu können
  • ggf. im Zuge eines Widerspruchsverfahrens, wenn die förmliche Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde abgelehnt wurde
  • ggf. um Unsicherheiten und Fragen zu klären: Welche Ursache haben die beobachteten Schulprobleme?

Die förmliche Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche kann von der Mitte der vierten Klasse an bis zum  Erwerb der allegmeinen Hochschulreife (Abitur) zu jedem beliebigen Zeitpunkt beantragt werden.

Die notwendige Testung sollte im vierten Grundschuljahr regulär seitens der Grundschule angeboten und mit Zustimmung der Eltern durchgeführt werden. Manche der weiterführenden Schulen bieten auch in der Orientierungsstufe (5. und 6. Klasse) die entsprechende Testung an.

Oftmals ist jedoch dringend eine außerschulische Testung anzuraten

  • wenn eine Schülerin/ein Schüler schulisch bereits Versagensängste entwickelt hat
  • wenn es unterschiedliche Erklärungsmodelle für auftretende Schulprobleme gibt
  • wenn bzgl. der intellektuellen Leistungsfähigkeit unterschiedliche Einschätzungen bestehen
  • wenn zu vermuten ist, dass eine Schülerin/ein Schüler im Rahmen einer Gruppentestung seine tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht unter Beweis stellen kann, da die Situation einer schulischen Leistungsabfrage in der Gruppe aufgrund bisheriger Erfahrungen als Stress wahrgenommen wird
  • wenn eine differentialdiagnostische  Betrachtung der Legasthenie angezeigt ist
  • wenn bei anerkannten Legasthenikern im Erwachsenenalter, z.B. bei Klausuren in Ausbildung oder Studium, Schwierigkeiten sichtbar werden

Für eine Legasthenietestung werden in der Regel zwei Termine vereinbart, damit die Ergebnisse nicht durch Überanstrengung verfälscht werden und damit ausreichend Zeit für die Beratung und die Klärung aller relevanten Fragen zur Verfügung steht.

 

„Hinter jedem erfolgreichen legasthenen oder dyskalkulen Menschen steht eine Person, die ihn versteht!“ (Dr. Astrid Kopp-Duller)