Dyskalkulietestung

Eine Dyskalkulietestung kann durchgeführt werden

  • um das Vorliegen einer Dyskalkulie abzuklären
  • wenn aufgrund von Schwierigkeiten im Fach Mathematik Unsicherheiten im Hinblick auf die intellektuelle Leistungsfähigkeit entstanden sind
  • wenn Unsicherheiten bzgl. der weiterführenden Schule aufgrund von Schwierigkeiten im Bereich Mathematik bestehen
  • im Rahmen des Antrags auf Kostenübernahme für die Förderung beim zuständigen Jugendamt

Eine Dyskalkulietestung umfasst

  • ein ausführliches Anamnesegespräch
  • einen klassenstufenbezogenen mathematischen Schulleitungstest
  • die Sichtung der Haus- und Klassenarbeitshefte
  • einen Intelligenztest
  • die Überprüfung der visuellen und auditiven Wahrnehmungsverarbeitung
  • ein ausführliches Beratungsgespräch
  • ein schriftliches Gutachten

Eine förmliche Anerkennung der Dyskalkulie gibt es nicht, d.h. es gibt auch beim Vorliegen einer Dyskalkulie keinen Notenschutz.

Der „Erlass Rechenschwäche“ des Kultusministeriums beschreibt ausführlich, wie eine Schülerin/ein Schüler mit anhaltenden Problemen im Fach Mathematik seitens der Schule unterstützt werden kann und soll.

Rufen Sie uns gerne an, viele Ihrer Fragen lassen sich bestimmt telefonisch klären!