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Neuregelungen des schulischen Umgangs mit Legasthenie (Juni 2022)

Seit dem 16.02.2022 gelten neue Regelungen des schulischen Umgangs mit Schwächen im Lesen oder im Schreiben oder mit förmlich festgestellter „Lese-Rechtschreibschwäche“

nachzulesen unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/schulrecht.html

Stichwort: Lese-Rechtschreibschwäche

  • NuNVO (Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022)
  • Handreichungen zur NuNVO
  • Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewährten Notenschutz

Voraussetzungen für die förmliche Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche (es müssen alle Voraussetzungen gegeben sein):

  • mangelhafte oder ungenügende Leistungen im Lesen und/oder in der Rechtschreibung
  • in allen Leistungsnachweisen, die das Lesen und/oder Rechtschreiben betreffen
  • in einem vom Ministerium vorgeschriebenen Rechtschreibtest
  • ein mindestens befriedigender Notendurchschnitt der Noten aller bisherigen Schuljahre
  • in Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (Grundschule)
  • in Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (weiterführende Schule)
  • ein mindestens im Durchschnittbereich liegendes Ergebnis in einem Intelligenztest

Verfahren zur förmlichen Feststellung der Lese-Rechtschreibschwäche

  • Das Verfahren kann ab Oktober der vierten Klassenstufe zu jedem Zeitpunkt eingeleitet werden, erstmalig auch in der Oberstufe.