Beiträge: Aktuelles

Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter?

Informationen zum Thema Nachteilsausgleich in Ausbildung und Studium

Liebe Schulabgänger*innen,

wer von Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen ist, hat auch im Rahmen von Ausbildung und Studium die Möglichkeit, Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, z.B. Zeitverlängerung, zu beantragen.

Wir haben einige Links zusammengestellt, die Euch zu weiteren Informationen leiten:

Ausbildung:

https://www.bvl-legasthenie.de/ausbildung-beruf/ausbildung.html

Neuregelungen des schulischen Umgangs mit Legasthenie (Juni 2022)

Seit dem 16.02.2022 gelten neue Regelungen des schulischen Umgangs mit Schwächen im Lesen oder im Schreiben oder mit förmlich festgestellter „Lese-Rechtschreibschwäche“

nachzulesen unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/schulrecht.html

Stichwort: Lese-Rechtschreibschwäche

  • NuNVO (Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022)
  • Handreichungen zur NuNVO
  • Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewährten Notenschutz

Voraussetzungen für die förmliche Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche (es müssen alle Voraussetzungen gegeben sein):

  • mangelhafte oder ungenügende Leistungen im Lesen und/oder in der Rechtschreibung
  • in allen Leistungsnachweisen, die das Lesen und/oder Rechtschreiben betreffen
  • in einem vom Ministerium vorgeschriebenen Rechtschreibtest
  • ein mindestens befriedigender Notendurchschnitt der Noten aller bisherigen Schuljahre
  • in Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (Grundschule)
  • in Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (weiterführende Schule)
  • ein mindestens im Durchschnittbereich liegendes Ergebnis in einem Intelligenztest

Verfahren zur förmlichen Feststellung der Lese-Rechtschreibschwäche

  • Das Verfahren kann ab Oktober der vierten Klassenstufe zu jedem Zeitpunkt eingeleitet werden, erstmalig auch in der Oberstufe.